EComFPrV
INHALT
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce (EComFPrV)
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce (E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung - EComFPrV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- § 1 Gegenstand
- § 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- § 4 Handlungsbereiche
- § 5 Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“
- § 6 Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“
- § 7 Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce“
- § 8 Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“
- § 9 Bestandteile der Prüfung
- § 10 Schriftlicher Prüfungsteil
- § 11 Mündlicher Prüfungsteil
- § 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 13 Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 15 Zeugnisse
- § 16 Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils
- § 17 Ausbildereignung
- § 18 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 3 Satz 3) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 (zu § 15 Absatz 1 und 2) Zeugnisinhalte
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