DöKVAG
INHALT
Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (DöKVAG)
- Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (DöKVAG)
- Erster Abschnitt
- Vorschriften für deutsche Konkursverfahren
- § 1 Zuständigkeit auf Grund einer Niederlassung
- § 2 Begründung des Eröffnungsbeschlusses
- § 3 Einstellung des Konkursverfahrens zugunsten der österreichischen Gerichte
- § 4 Besonderer Konkursverwalter
- Zweiter Abschnitt
- Vorschriften für die Unterstützung österreichischer Konkursverfahren
- § 5 Eintragungen in öffentliche Bücher oder Register
- § 6 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung
- § 7 Löschung einer Eintragung auf Ersuchen des österreichischen Gerichts
- § 8 Löschung einer Eintragung auf Antrag
- § 9 Eintragung in das Patentregister
- § 10 Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung
- § 11 Anordnung von Zwangsmaßnahmen
- § 12 Beschwerde gegen Ablehnung der Anordnung
- § 13 Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung
- § 14 Anwendung der Zivilprozeßordnung
- § 15 Haft des Schuldners
- § 16 Postsperre
- § 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- § 18 Zuständigkeit für die eine Vormerkung betreffende einstweilige Verfügung
- § 19 Erteilung der Vollstreckungsklausel für österreichische Entscheidungen
- Dritter Abschnitt
- Besondere Vorschriften
- § 20 Ersatzgerichtsstand im Inland
- § 21 Erstreckung von Folgen österreichischer Entscheidungen
- § 22 Anwendung der Vorschriften über Konkursausfallgeld
- § 23 Zustellungen
- Vierter Abschnitt
- Vergleichs-(Ausgleichs-)verfahren
- § 24 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- Fünfter Abschnitt
- Schlußvorschriften
- § 25 Ermächtigung zur Zusammenfassung von Verfahren
- §§ 26 und 27 ----
- § 28 Berlin-Klausel
- § 29 Inkrafttreten
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