DachAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin* (DachAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin* (Dachdeckerausbildungsverordnung - DachAusbV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
 - § 6 Ausbildungsplan
 - § 7 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
 - Abschnitt 2
 - Zwischenprüfung
 - § 8 Ziel und Zeitpunkt
 - § 9 Inhalt
 - § 10 Prüfungsbereiche
 - § 11 Prüfungsbereich Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen
 - § 12 Prüfungsbereich Dach- und Wandtechnik
 - Abschnitt 3
 - Gesellenprüfung
 - § 13 Ziel und Zeitpunkt
 - § 14 Inhalt
 - § 15 Prüfungsbereiche
 - § 16 Prüfungsbereich Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
 - § 17 Prüfungsbereich Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen
 - § 18 Prüfungsbereich Abdichtungen
 - § 19 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
 - Abschnitt 4
 - Schlussvorschriften
 - § 21 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
 - § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin