BWFSPrV
INHALT
Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen (BWFSPrV)
- Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen (Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung - BWFSPrV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Abschlüsse
- § 2 Zugangsvoraussetzungen
- § 3 Bestandteile, Zeitpunkt und Organisation der Prüfung
- § 4 Prüfungsausschuss
- § 5 Unterausschüsse
- Abschnitt 2
- Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
- § 6 Anmeldung zur Prüfung
- § 7 Anmeldefrist
- § 8 Zulassung zur Prüfung
- § 9 Prüfungsliste
- § 10 Vornoten
- Abschnitt 3
- Schriftliche Abschlussprüfung
- § 11 Schriftliche Abschlussprüfung
- § 12 Vorschlag für die Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 13 Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
- Abschnitt 4
- Mündliche Abschlussprüfung
- § 14 Mündliche Abschlussprüfung
- § 15 Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 16 Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung
- § 17 Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 18 Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung
- Abschnitt 5
- Prüfungsergebnis
- § 19 Festsetzung der Endnoten
- § 20 Gesamtergebnis und Bestehen der Prüfung
- § 21 Abschlusszeugnis
- Abschnitt 6
- Allgemeine Vorschriften für die Abschlussprüfung
- § 22 Rücktritt oder Versäumnis
- § 23 Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 24 Belehrung
- § 25 Wiederholung der Prüfung
- § 26 Prüfungsprotokolle
- § 27 Rechtsbehelfe
- § 28 Prüfungsakte
- Schlussformel
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