BVerfSchG
INHALT
Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG)
- Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG)
- Erster Abschnitt
- Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
- § 1 Zusammenarbeitspflicht
- § 2 Verfassungsschutzbehörden
- § 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
- § 4 Begriffsbestimmungen
- § 5 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- § 6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden
- § 7 Weisungsrechte des Bundes
- Zweiter Abschnitt
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- § 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- § 8a Besondere Auskunftsverlangen
- § 8b Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen
- § 8c (weggefallen)
- § 8d Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- § 9 Besondere Formen der Datenerhebung
- § 9a Verdeckte Mitarbeiter
- § 9b Vertrauensleute
- § 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
- § 12 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien
- § 13 Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten
- § 14 Dateianordnungen
- § 15 Auskunft an den Betroffenen
- § 16 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
- Dritter Abschnitt
- Übermittlungsvorschriften
- § 17 Zulässigkeit von Ersuchen
- § 18 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
- § 19 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
- § 20 Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes
- § 21 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörden der Länder an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes
- § 22 Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften und Polizeien an den Militärischen Abschirmdienst
- § 22a Projektbezogene gemeinsame Dateien
- § 22b Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- § 22c Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- § 23 Übermittlungsverbote
- § 24 Minderjährigenschutz
- § 25 Pflichten des Empfängers
- § 26 Nachberichtspflicht
- Vierter Abschnitt
- Schlußvorschriften
- § 27 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
- § 28 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 29 Einschränkung von Grundrechten
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