BSchAV
INHALT
Verordnung zur Durchführung des § 30 Absatz 3 bis 12 und des § 40a Absatz 1 und 5 des Bundesversorgungsgesetzes (BSchAV)
- Verordnung zur Durchführung des § 30 Absatz 3 bis 12 und des § 40a Absatz 1 und 5 des Bundesversorgungsgesetzes (Berufsschadensausgleichsverordnung - BSchAV)
- Eingangsformel
- Abschnitt 1
- Berufsschadensausgleich
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Vergleichseinkommen
- § 3 Durchschnittseinkommen
- § 4 Ermittlung des Durchschnittseinkommens in besonderen Fällen
- § 5 Ermittlung des Durchschnittseinkommens bei einer vor Beginn der Berufsausbildung erlittenen Schädigung
- § 6 Durchschnittseinkommen im Sinne des § 30 Absatz 11 und des § 64c Absatz 2
- § 7 Kürzung des Vergleichseinkommens und des Durchschnittseinkommens
- § 8 Derzeitiges Bruttoeinkommen
- § 9 Nicht zu berücksichtigende Einkünfte
- Abschnitt 2
- Schadensausgleich für Witwen, Witwer sowie hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
- § 10 Vergleichseinkommen
- § 11 Bruttoeinkommen
- Abschnitt 3
- Gemeinsame Vorschriften
- § 12 Rundungsvorschrift
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
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