BPersVWO 
                
                
            INHALT
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
- Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Teil
 - Wahl des Personalrates
 - Erster Abschnitt
 - Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
 - § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
 - § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
 - § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
 - § 4 Vorabstimmungen
 - § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
 - § 6 Wahlausschreiben
 - § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
 - § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
 - § 9 Sonstige Erfordernisse
 - § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
 - § 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge
 - § 13 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
 - § 14 Sitzungsniederschriften
 - § 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
 - § 16 Wahlhandlung
 - § 17 Schriftliche Stimmabgabe
 - § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
 - § 19 Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
 - § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 21 Wahlniederschrift
 - § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
 - § 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
 - § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
 - Zweiter Abschnitt
 - Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
 - Erster Unterabschnitt
 - Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
 - § 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
 - § 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
 - § 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)
 - § 28 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
 - § 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
 - Dritter Abschnitt
 - Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
 - § 30 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
 - Vierter Abschnitt
 - Wahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten
 - § 31 (weggefallen)
 - Zweiter Teil
 - Wahl des Bezirkspersonalrates
 - § 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
 - § 33 Leitung der Wahl
 - § 34 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
 - § 35 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
 - § 36 Gleichzeitige Wahl
 - § 37 Wahlausschreiben
 - § 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
 - § 39 Sitzungsniederschriften
 - § 40 Stimmabgabe, Stimmzettel
 - § 41 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
 - Dritter Teil
 - Wahl des Hauptpersonalrates
 - § 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
 - § 43 Leitung der Wahl
 - § 44 Durchführung der Wahl nach Bezirken
 - Vierter Teil
 - Wahl des Gesamtpersonalrates
 - § 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
 - Fünfter Teil
 - Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
 - § 46 Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
 - § 47 Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
 - Sechster Teil
 - Besondere Verwaltungszweige
 - § 48 (weggefallen)
 - § 49 Personalvertretungen im Bundesnachrichtendienst
 - § 49a
 - § 50 Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland
 - § 51 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes)
 - Siebter Teil
 - Schlußvorschriften
 - § 52 Berechnung von Fristen
 - § 53 Übergangsregelung
 - § 54 (Inkrafttreten)