BPersVWO
INHALT
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
- Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil
- Wahl des Personalrates
- Erster Abschnitt
- Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
- § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- § 4 Vorabstimmungen
- § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 6 Wahlausschreiben
- § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 9 Sonstige Erfordernisse
- § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- § 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 13 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 14 Sitzungsniederschriften
- § 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
- § 16 Wahlhandlung
- § 17 Schriftliche Stimmabgabe
- § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 19 Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
- § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21 Wahlniederschrift
- § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Zweiter Abschnitt
- Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
- Erster Unterabschnitt
- Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- § 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
- § 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
- Zweiter Unterabschnitt
- Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)
- § 28 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
- Dritter Abschnitt
- Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
- § 30 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
- Vierter Abschnitt
- Wahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten
- § 31 (weggefallen)
- Zweiter Teil
- Wahl des Bezirkspersonalrates
- § 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
- § 33 Leitung der Wahl
- § 34 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 35 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 36 Gleichzeitige Wahl
- § 37 Wahlausschreiben
- § 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
- § 39 Sitzungsniederschriften
- § 40 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 41 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Dritter Teil
- Wahl des Hauptpersonalrates
- § 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
- § 43 Leitung der Wahl
- § 44 Durchführung der Wahl nach Bezirken
- Vierter Teil
- Wahl des Gesamtpersonalrates
- § 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
- Fünfter Teil
- Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
- § 46 Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 47 Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
- Sechster Teil
- Besondere Verwaltungszweige
- § 48 (weggefallen)
- § 49 Personalvertretungen im Bundesnachrichtendienst
- § 49a
- § 50 Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland
- § 51 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes)
- Siebter Teil
- Schlußvorschriften
- § 52 Berechnung von Fristen
- § 53 Übergangsregelung
- § 54 (Inkrafttreten)
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