BNDG
INHALT
Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG)
- Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG)
- Abschnitt 1
- Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
- § 1 Organisation und Aufgaben
- § 2 Befugnisse
- § 3 Besondere Auskunftsverlangen
- § 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- § 5 Besondere Formen der Datenerhebung
- Abschnitt 2
- Weiterverarbeitung von Daten
- § 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
- § 8 Dateianordnungen
- § 9 Auskunft an den Betroffenen
- Abschnitt 3
- Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien
- § 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
- § 11 Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
- § 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
- § 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 18 Verfahrensregeln für die Übermittlung von personenbezogenen Daten
- Abschnitt 4
- Technische Aufklärung
- Unterabschnitt 1
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 22 Kernbereichsschutz
- § 23 Anordnung
- § 24 Eignungsprüfung
- § 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
- § 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
- § 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten
- § 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
- Unterabschnitt 2
- Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 29 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
- § 30 Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
- Unterabschnitt 3
- Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
- § 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
- Unterabschnitt 4
- Besondere Formen der technischen Aufklärung
- § 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
- § 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 36 Kernbereichsschutz
- § 37 Anordnung
- § 38 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
- § 39 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
- Unterabschnitt 5
- Unabhängige Rechtskontrolle
- § 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
- § 41 Unabhängiger Kontrollrat
- § 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
- § 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
- § 44 Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 45 Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
- § 46 Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 47 Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 48 Amtsbezeichnungen
- § 49 Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
- § 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans
- § 51 Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
- § 52 Beanstandungen
- § 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
- § 54 Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
- § 55 Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
- § 56 Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
- § 57 Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
- § 58 Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Unterabschnitt 6
- Mitteilungen und Evaluierung
- § 59 Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
- § 60 Mitteilungsverbote
- § 61 Evaluierung
- § 62 Dienstvorschriften
- Abschnitt 5
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 63 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 64 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
- § 65 Berichtspflicht und Information der Öffentlichkeit
- Abschnitt 6
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 66 Strafvorschriften
- § 67 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7
- Schlussvorschriften
- § 68 Einschränkung von Grundrechten
- § 69 Übergangsvorschriften
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