BlutArmV 2010
INHALT
Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (BlutArmV 2010)
- Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)
- Eingangsformel
- Abschnitt 1
- Allgemeines
- § 1 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Allgemeine Schutzmaßregeln
- § 2 Impfungen und Heilversuche
- § 3 Untersuchungen
- § 3a Veranstaltungen mit Einhufern
- Abschnitt 3
- Besondere Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 1
- Schutzmaßnahmen vor amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut
- § 4 Blutprobenentnahme, epidemiologische Nachforschungen
- § 5 Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb
- § 6 Reinigung und Desinfektion
- Unterabschnitt 2
- Schutzmaßnahmen nach amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut
- § 7 Öffentliche Bekanntmachung
- § 8 Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb
- § 9 Ansteckungsverdacht
- § 10 Sperrbezirk
- § 11 Desinfektion
- § 12 Aufhebung der Schutzmaßnahmen
- § 13 Ordnungswidrigkeiten
- § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
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