Biokraft-NachV
INHALT
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraft-NachV)
- Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung - Biokraft-NachV)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Teil 2
- Nachhaltigkeitsanforderungen
- § 3 Anerkennung von Biokraftstoffen
- § 4 Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
- § 5 Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
- § 6 Treibhausgaseinsparung
- Teil 3
- Nachweis
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 7 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen
- Abschnitt 2
- Nachhaltigkeitsnachweise
- § 8 Anerkannte Nachweise
- § 9 Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
- § 10 Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
- § 11 Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
- § 12 Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
- § 13 Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
- § 14 Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 15 Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
- § 16 Nachhaltigkeits-Teilnachweise
- § 17 Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
- Abschnitt 3
- Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
- § 18 Anerkannte Zertifikate
- § 19 Ausstellung von Zertifikaten
- § 20 Inhalt der Zertifikate
- § 21 Folgen fehlender Angaben
- § 22 Gültigkeit der Zertifikate
- § 23 Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 24 Weitere anerkannte Zertifikate
- Abschnitt 4
- Zertifizierungsstellen
- Unterabschnitt 1
- Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 25 Anerkannte Zertifizierungsstellen
- § 26 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 27 Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 28 Inhalt der Anerkennung
- § 29 Erlöschen der Anerkennung
- § 30 Widerruf der Anerkennung
- Unterabschnitt 2
- Aufgaben der Zertifizierungsstellen
- § 31 Führen von Verzeichnissen
- § 32 Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten
- § 33 Kontrolle des Anbaus
- § 34 Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
- § 35 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
- § 36 Weitere Berichte und Mitteilungen
- § 37 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
- Unterabschnitt 3
- Überwachung von Zertifizierungsstellen
- § 38 Kontrollen und Maßnahmen
- Unterabschnitt 4
- Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
- § 39 Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 40 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
- Unterabschnitt 5
- Vorläufige Anerkennung
- § 41 Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- Teil 4
- Zentrales Register
- § 42 Register Biokraftstoffe
- § 43 Datenabgleich
- Teil 5
- Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
- § 44 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
- § 45 Berichtspflicht der zuständigen Behörde
- § 46 Datenübermittlung
- § 47 Zuständigkeit
- § 48 Verfahren vor der zuständigen Behörde
- § 49 Muster und Vordrucke
- § 50 Informationsaustausch
- Teil 6
- Ordnungswidrigkeiten
- § 51 Ordnungswidrigkeiten
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