BinSchLV
INHALT
Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt (BinSchLV)
- Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt (Lade- und Löschzeitenverordnung - BinSchLV)
- Abschnitt 1
- Trockenschifffahrt
- § 1 Beginn der Ladezeit
- § 2 Dauer der Ladezeit
- § 3 Löschzeit
- § 4 Liegegeld
- Abschnitt 2
- Tankschifffahrt
- § 5 Beginn der Lade- und Löschzeit
- § 6 Dauer der Lade- und Löschzeit
- § 7 Liegegeld
- Abschnitt 3
- Inkrafttreten
- § 8 (Inkrafttreten)
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