BfAAG
INHALT
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG)
- Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG)
- § 1 Errichtung und Sitz des Bundesamts
- § 2 Aufgaben des Bundesamts
- § 3 Aufsicht
- § 4 Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
- § 5 Wahl des Personalrats
- § 6 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- § 7 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
- § 8 Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
- § 9 Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
- § 10 Aufbauzulage
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