BEDBPStruktG
INHALT
Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen (BEDBPStruktG)
- Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Förderung der anderweitigen Verwendung
- § 3 Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand Beamtinnen und Beamte des Bundeseisenbahnvermögens
- § 4 Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
- § 5 Beamtinnen und Beamte der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
- Anlage (zu § 4 Abs. 4)
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