BeamtStG
INHALT
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG)
- Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Dienstherrnfähigkeit
- Abschnitt 2
- Beamtenverhältnis
- § 3 Beamtenverhältnis
- § 4 Arten des Beamtenverhältnisses
- § 5 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
- § 6 Beamtenverhältnis auf Zeit
- § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
- § 8 Ernennung
- § 9 Kriterien der Ernennung
- § 10 Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit
- § 11 Nichtigkeit der Ernennung
- § 12 Rücknahme der Ernennung
- Abschnitt 3
- Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung
- § 13 Grundsatz
- § 14 Abordnung
- § 15 Versetzung
- § 16 Umbildung einer Körperschaft
- § 17 Rechtsfolgen der Umbildung
- § 18 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
- § 19 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
- Abschnitt 4
- Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
- § 20 Zuweisung
- Abschnitt 5
- Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 21 Beendigungsgründe
- § 22 Entlassung kraft Gesetzes
- § 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
- § 24 Verlust der Beamtenrechte
- § 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
- § 26 Dienstunfähigkeit
- § 27 Begrenzte Dienstfähigkeit
- § 28 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
- § 29 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
- § 30 Einstweiliger Ruhestand
- § 31 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
- § 32 Wartezeit
- Abschnitt 6
- Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
- § 33 Grundpflichten
- § 34 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild
- § 35 Folgepflicht
- § 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
- § 37 Verschwiegenheitspflicht
- § 38 Diensteid
- § 39 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- § 40 Nebentätigkeit
- § 41 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
- § 43 Teilzeitbeschäftigung
- § 44 Erholungsurlaub
- § 45 Fürsorge
- § 46 Mutterschutz und Elternzeit
- § 47 Nichterfüllung von Pflichten
- § 48 Pflicht zum Schadensersatz
- § 49 Übermittlungen bei Strafverfahren
- § 50 Personalakte
- § 51 Personalvertretung
- § 52 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
- § 53 Beteiligung der Spitzenorganisationen
- Abschnitt 7
- Rechtsweg
- § 54 Verwaltungsrechtsweg
- Abschnitt 8
- Spannungs- und Verteidigungsfall
- § 55 Anwendungsbereich
- § 56 Dienstleistung im Verteidigungsfall
- § 57 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
- § 58 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
- § 59 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit
- Abschnitt 9
- Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
- § 60 Verwendungen im Ausland
- Abschnitt 10
- Sonderregelungen für wissenschaftliches Hochschulpersonal
- § 61 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Abschnitt 11
- Schlussvorschriften
- § 62
- § 63 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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