AWaffV
INHALT
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Nachweis der Sachkunde
- § 1 Umfang der Sachkunde
- § 2 Prüfung
- § 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde
- Abschnitt 2
- Nachweis der persönlichen Eignung
- § 4 Gutachten über die persönliche Eignung
- Abschnitt 3
- Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat
- § 5 Schießsportordnungen
- § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
- § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
- § 8 Beirat für schießsportliche Fragen
- Abschnitt 4
- Benutzung von Schießstätten
- § 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
- § 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend
- § 11 Aufsicht
- § 12 (weggefallen)
- Abschnitt 5
- Aufbewahrung von Waffen und Munition
- § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
- § 14 Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich
- Abschnitt 6
- Vorschriften für das Waffengewerbe
- Unterabschnitt 1
- Fachkunde
- § 15 Umfang der Fachkunde
- § 16 Prüfung
- Unterabschnitt 2
- Ersatzdokumentation
- § 17 Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation
- § 17a Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation
- § 18 Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form
- § 19 Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform
- § 20 Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form
- Unterabschnitt 3
- Kennzeichnung von Waffen
- § 21 Kennzeichnung von Schusswaffen
- Abschnitt 7
- Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen
- § 22 Lehrgänge und Schießübungen
- § 23 Zulassung zum Lehrgang
- § 24 Verzeichnisse
- § 25 Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder Ausbildern
- Abschnitt 7a
- Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen
- § 25a Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 25b Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen
- § 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen
- Abschnitt 8
- Vorschriften mit Bezug zur Europäischen Union und zu Drittstaaten
- Unterabschnitt 1
- Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen Union
- § 26 Allgemeine Bestimmungen
- § 27 Besondere Bestimmungen zur Fachkunde
- Unterabschnitt 2
- Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und Mitnahme
- § 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat
- § 29 Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition
- § 30 Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland
- § 31 Anzeigen
- § 32 Mitteilungen der Behörden
- § 33 Europäischer Feuerwaffenpass
- Abschnitt 9
- Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- § 34 Ordnungswidrigkeiten
- § 35 (weggefallen)
- § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2) Waffen- und Munitionsarten
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