AuslWBG
INHALT
Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten (AuslWBG)
- Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten (Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds - AuslWBG)
- Gliederung
- Abschnitt I
- Allgemeine Grundzüge des Bereinigungsverfahrens
- § 1 Auslandsbonds, Begebungsland
- § 2 Bereinigung der Auslandsbonds
- § 3 Voraussetzungen der Anerkennung
- § 4 Feststellungsbescheide
- § 5 Nebenurkunden
- § 6 Tilgungsstücke
- § 7 Anmeldung beim Auslandsbevollmächtigten
- § 8 Auslandsbevollmächtigte
- § 9 Auslandsspruchstellen
- § 10 Anmeldung bei der Prüfstelle
- § 11 Prüfstellen
- § 12 Amtliche Liste der anerkannten Auslandsbonds
- § 13 Sammelanerkennung
- § 14 Leistungsverbot
- § 15 Ersatzurkunden
- § 16 Entzogene Auslandsbonds
- § 17 Amts- und Rechtshilfe
- § 18 Entgegennahme von Anmeldungen und Erklärungen
- § 19 Stichtag
- § 20 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Abschnitt II
- Anmeldung bei dem Auslandsbevollmächtigten
- § 21 Anmeldung, Anmeldefristen
- § 22 Inhalt der Anmeldung
- § 23 Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds
- § 24 Beweisführung
- § 25 Unzuständigkeit des Auslandsbevollmächtigten
- § 26 Zurücknahme der Anmeldung
- § 27 Anerkennung des Auslandsbonds
- § 28 Ablehnung der Anerkennung
- § 29 Rechtsbehelfe
- § 30 Antrag auf Überprüfung der Ablehnung
- § 31 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- § 32 Wirkung und Durchführung der gerichtlichen Entscheidung
- § 33 Anrufung eines Gerichts des Begebungslands
- § 34 Vereinbarte Schiedsgerichte
- § 35 Gesetzliche Schiedsgerichte
- § 36 Maßnahmen bei endgültiger Ablehnung
- Abschnitt III
- Anmeldung bei der Prüfstelle
- § 37 Anmeldung, Anmeldefristen
- § 38 Rechtmäßiger Erwerb
- § 39 Inhalt der Anmeldung
- § 40 Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds
- § 41 Beweisführung
- § 42 Unzuständigkeit der Prüfstelle
- § 43 Zurücknahme der Anmeldung
- § 44 Anerkennung durch die Prüfstelle
- § 45 Vorlage an die Kammer für Wertpapierbereinigung
- § 46 Einspruch des Ausstellers
- § 47 Verfahren und Entscheidung der Kammer für Wertpapierbereinigung
- § 48 Durchführung der Entscheidung
- Abschnitt IV
- Doppelanmeldungen
- § 49
- Abschnitt V
- Nicht anerkannte Auslandsbonds, Entschädigungsansprüche
- § 50 Kraftlosigkeit nicht anerkannter Auslandsbonds
- § 51 Nachträgliche Anerkennung
- § 52 Entschädigungsansprüche für kraftlos gewordene Auslandsbonds
- § 53 Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden
- § 54 Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke
- Abschnitt VI
- Sammelanerkennung
- § 55 Antrag auf Sammelanerkennung
- § 56 Ermittlungen
- § 57 Entscheidung über die Sammelanerkennung
- § 58 Durchführungsvorschriften
- Abschnitt VII
- Freigabe von Sicherheiten
- § 59 Voraussetzungen der Freigabe
- § 60 Gerichtliche Geltendmachung des Freigabeverlangens
- § 61 Wirkung der Freigabeentscheidung
- Abschnitt VIII
- Kosten
- § 62 Verfahrenskosten
- § 63 Erstattung von Aufwendungen
- § 64 Verwaltungsabgabe
- § 65 Durchführungsvorschriften
- Abschnitt IX
- Ergänzende Vorschriften
- § 66 Bindende Wirkung der Entscheidungen
- § 67 Ausschließliche Zuständigkeit
- § 68 Pfandrechte und andere Rechte Dritter an Auslandsbonds
- § 69 Sinngemäß anzuwendende Vorschriften
- § 70 Zustellungen
- § 71 Kammern für Wertpapierbereinigung
- § 72 Entscheidungsbefugnis des Vorsitzenden der Kammer für Wertpapierbereinigung
- § 73 Mehrheit von Ausstellern
- § 74 Auslandsbonds des Deutschen Reichs und des ehemaligen Landes Preußen
- § 75 Ein- und Ausfuhrvorschriften
- § 76 Durchführungsvorschriften
- § 77 Mitwirkung des Begebungslands
- Abschnitt X
- Schlußvorschriften
- § 78 Land Berlin
- § 79 Inkrafttreten
- Anlage 1 (§ 1 Abs. 1) Verzeichnis der Auslandsbonds
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