AuslWBEntschG
INHALT
Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (AuslWBEntschG)
- Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz)
- Erster Abschnitt
- Allgemeines
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Geltung des Bereinigungsgesetzes
- Zweiter Abschnitt
- Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden
- § 3 Inhalt des Entschädigungsanspruchs
- § 4 Ansprüche aus Zinsscheinen
- § 5 Beginn der Leistungspflicht
- § 6 Ausschluß nachträglicher Kürzungen
- § 7 Nachträgliche Anerkennung von Auslandsbonds
- § 8 Zahlungen an die Konversionskasse
- § 9 Verbriefung von Entschädigungsansprüchen
- § 10 Eintragung von Entschädigungsansprüchen in die Schuldbücher
- Dritter Abschnitt
- Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke
- § 11 Inhalt des Entschädigungsanspruchs
- § 12 Fälligkeit der Entschädigungsansprüche
- § 13 Kürzungsrecht des Ausstellers nach Leistung
- § 14 Verbriefung von Entschädigungsansprüchen
- § 15 Gerichtsstand
- Vierter Abschnitt
- Verschiedene Vorschriften
- § 16 Haftung Dritter
- § 17 Ersatzurkunden und andere Ersatzleistungen
- § 18 Steuer- und Bilanzierungsvorschriften
- § 19 Entschädigungsansprüche nach § 52 AuslWBG
- § 20 Vorschriften für die in den Niederlanden begebenen Auslandsbonds
- Fünfter Abschnitt
- Schlußvorschriften
- § 21 Land Berlin
- § 22 Inkrafttreten
- Anlage (§ 9 Abs. 1) Verzeichnis nach § 9 Abs. 1
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