AUG
INHALT
Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (AUG)
- Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz - AUG)
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeiner Teil
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Zentrale Behörde
- § 4 Zentrale Behörde
- § 5 Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde
- § 6 Unterstützung durch das Jugendamt
- Abschnitt 3
- Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen
- Unterabschnitt 1
- Ausgehende Ersuchen
- § 7 Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration
- § 8 Inhalt und Form des Antrages
- § 9 Umfang der Vorprüfung
- § 10 Übersetzung des Antrages
- § 11 Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde
- § 12 Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland
- Unterabschnitt 2
- Eingehende Ersuchen
- § 13 Übersetzung des Antrages
- § 14 Inhalt und Form des Antrages
- § 15 Behandlung einer vorläufigen Entscheidung
- Abschnitt 4
- Datenerhebung durch die zentrale Behörde
- § 16 Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels
- § 17 Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels
- § 18 Benachrichtigung über die Datenerhebung
- § 19 Übermittlung von Daten
- Abschnitt 5
- Verfahrenskostenhilfe
- § 20 Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- § 21 Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
- § 22 Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Artikeln 14 bis 17 des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
- § 23 Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln
- § 24 Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit
- Abschnitt 6
- Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration
- § 25 Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
- § 26 Örtliche Zuständigkeit
- § 27 Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit; Verordnungsermächtigung
- § 28 Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
- § 29 Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
- Kapitel 2
- Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
- Abschnitt 1
- Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
- § 30 Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen
- § 31 Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
- § 32 Einstellung der Zwangsvollstreckung
- § 33 Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch
- § 34 Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels
- Abschnitt 2
- Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
- § 35 Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3
- Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union
- Unterabschnitt 1
- Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
- § 36 Antragstellung
- § 37 Zustellungsempfänger
- § 38 Verfahren
- § 39 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
- § 40 Entscheidung
- § 41 Vollstreckungsklausel
- § 42 Bekanntgabe der Entscheidung
- Unterabschnitt 2
- Beschwerde, Rechtsbeschwerde
- § 43 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
- § 44 (weggefallen)
- § 45 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
- § 46 Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde
- § 47 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
- § 48 Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
- Unterabschnitt 3
- Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
- § 49 Prüfung der Beschränkung
- § 50 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
- § 51 Versteigerung beweglicher Sachen
- § 52 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
- § 53 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
- § 54 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
- Unterabschnitt 4
- Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
- § 55 Verfahren
- § 56 Kostenentscheidung
- Abschnitt 4
- Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen
- Unterabschnitt 1
- Allgemeines
- § 57 Anwendung von Vorschriften
- § 58 Anhörung
- § 59 Beschwerdefrist
- § 59a Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
- § 60 Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes
- Unterabschnitt 2
- Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
- § 60a Beschwerdeverfahren im Bereich des Haager Übereinkommens
- Unterabschnitt 3
- Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen
- § 61 Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung
- § 62 Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens
- Unterabschnitt 4
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988
- § 63 Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren
- Abschnitt 5
- Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit
- § 64 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
- Kapitel 3
- Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz
- Abschnitt 1
- Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren
- § 65 Vollstreckung
- § 66 Vollstreckungsabwehrantrag
- § 67 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
- § 68 Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
- Abschnitt 2
- Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
- § 69 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
- Kapitel 4
- Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
- § 70 Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
- § 71 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
- § 72 Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland
- § 73 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
- § 74 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
- § 75 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
- Kapitel 5
- Kosten; Übergangsvorschriften
- Abschnitt 1
- Kosten
- § 76 Übersetzungen
- Abschnitt 2
- Übergangsvorschriften
- § 77 Übergangsvorschriften
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