AufenthG 
                
                
            INHALT
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (AufenthG)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
 - Inhaltsübersicht
 - Kapitel 1
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Kapitel 2
 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
 - Abschnitt 1
 - Allgemeines
 - § 3 Passpflicht
 - § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels
 - § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit
 - § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
 - § 6 Visum
 - § 7 Aufenthaltserlaubnis
 - § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
 - § 9 Niederlassungserlaubnis
 - § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
 - § 9b Anrechnung von Aufenthaltszeiten
 - § 9c Lebensunterhalt
 - § 10 Aufenthaltstitel bei Asylantrag
 - § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
 - § 12 Geltungsbereich; Nebenbestimmungen
 - § 12a Wohnsitzregelung
 - Abschnitt 2
 - Einreise
 - § 13 Grenzübertritt
 - § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum
 - § 15 Zurückweisung
 - § 15a Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer
 - Abschnitt 3
 - Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
 - § 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung
 - § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
 - § 16b Studium
 - § 16c Mobilität im Rahmen des Studiums
 - § 16d Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
 - § 16e Studienbezogenes Praktikum EU
 - § 16f Sprachkurse und Schulbesuch
 - § 17 Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
 - Abschnitt 4
 - Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
 - § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen
 - § 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung
 - § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
 - § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
 - § 18d Forschung
 - § 18e Kurzfristige Mobilität für Forscher
 - § 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
 - § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
 - § 19a Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
 - § 19b Mobiler-ICT-Karte
 - § 19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte
 - § 19d Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
 - § 19e Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst
 - § 19f Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18b Absatz 2, den §§ 18d, 18e, 18f und 19e
 - § 20 Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
 - § 21 Selbständige Tätigkeit
 - Abschnitt 5
 - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
 - § 22 Aufnahme aus dem Ausland
 - § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
 - § 23a Aufenthaltsgewährung in Härtefällen
 - § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
 - § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen
 - § 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen
 - § 25b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
 - § 26 Dauer des Aufenthalts
 - Abschnitt 6
 - Aufenthalt aus familiären Gründen
 - § 27 Grundsatz des Familiennachzugs
 - § 28 Familiennachzug zu Deutschen
 - § 29 Familiennachzug zu Ausländern
 - § 30 Ehegattennachzug
 - § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
 - § 32 Kindernachzug
 - § 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
 - § 34 Aufenthaltsrecht der Kinder
 - § 35 Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder
 - § 36 Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
 - § 36a Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
 - Abschnitt 7
 - Besondere Aufenthaltsrechte
 - § 37 Recht auf Wiederkehr
 - § 38 Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
 - § 38a Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte
 - Abschnitt 8
 - Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
 - § 39 Zustimmung zur Beschäftigung
 - § 40 Versagungsgründe
 - § 41 Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis
 - § 42 Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht
 - Kapitel 3
 - Integration
 - § 43 Integrationskurs
 - § 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
 - § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
 - § 45 Integrationsprogramm
 - § 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
 - Kapitel 4
 - Ordnungsrechtliche Vorschriften
 - § 46 Ordnungsverfügungen
 - § 47 Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung
 - § 47a Mitwirkungspflichten; Lichtbildabgleich
 - § 48 Ausweisrechtliche Pflichten
 - § 48a Erhebung von Zugangsdaten
 - § 49 Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität
 - Kapitel 5
 - Beendigung des Aufenthalts
 - Abschnitt 1
 - Begründung der Ausreisepflicht
 - § 50 Ausreisepflicht
 - § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
 - § 52 Widerruf
 - § 53 Ausweisung
 - § 54 Ausweisungsinteresse
 - § 55 Bleibeinteresse
 - § 56 Überwachung ausreisepflichtiger Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
 - § 56a Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung
 - Abschnitt 2
 - Durchsetzung der Ausreisepflicht
 - § 57 Zurückschiebung
 - § 58 Abschiebung
 - § 58a Abschiebungsanordnung
 - § 59 Androhung der Abschiebung
 - § 60 Verbot der Abschiebung
 - § 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
 - § 60b Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
 - § 60c Ausbildungsduldung
 - § 60d Beschäftigungsduldung
 - § 61 Räumliche Beschränkung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtungen
 - § 62 Abschiebungshaft
 - § 62a Vollzug der Abschiebungshaft
 - § 62b Ausreisegewahrsam
 - § 62c Ergänzende Vorbereitungshaft
 - Kapitel 6
 - Haftung und Gebühren
 - § 63 Pflichten der Beförderungsunternehmer
 - § 64 Rückbeförderungspflicht der Beförderungsunternehmer
 - § 65 Pflichten der Flughafenunternehmer
 - § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
 - § 67 Umfang der Kostenhaftung
 - § 68 Haftung für Lebensunterhalt
 - § 68a Übergangsvorschrift zu Verpflichtungserklärungen
 - § 69 Gebühren
 - § 70 Verjährung
 - Kapitel 7
 - Verfahrensvorschriften
 - Abschnitt 1
 - Zuständigkeiten
 - § 71 Zuständigkeit
 - § 71a Zuständigkeit und Unterrichtung
 - § 72 Beteiligungserfordernisse
 - § 72a Abgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken
 - § 73 Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln
 - § 73a Unterrichtung über die Erteilung von Visa
 - § 73b Überprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen
 - § 73c Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern
 - § 74 Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis
 - Abschnitt 1a
 - Durchbeförderung
 - § 74a Durchbeförderung von Ausländern
 - Abschnitt 2
 - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
 - § 75 Aufgaben
 - § 76
 - Abschnitt 3
 - Verwaltungsverfahren
 - § 77 Schriftform; Ausnahme von Formerfordernissen
 - § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
 - § 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen
 - § 79 Entscheidung über den Aufenthalt
 - § 80 Handlungsfähigkeit
 - § 81 Beantragung des Aufenthaltstitels
 - § 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
 - § 82 Mitwirkung des Ausländers
 - § 83 Beschränkung der Anfechtbarkeit
 - § 84 Wirkungen von Widerspruch und Klage
 - § 85 Berechnung von Aufenthaltszeiten
 - § 85a Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
 - Abschnitt 4
 - Datenschutz
 - § 86 Erhebung personenbezogener Daten
 - § 86a Erhebung personenbezogener Daten zu Förderungen der freiwilligen Ausreise und Reintegration
 - § 87 Übermittlungen an Ausländerbehörden
 - § 88 Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verarbeitungsregelungen
 - § 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen
 - § 89 Verfahren bei identitätsüberprüfenden, -feststellenden und -sichernden Maßnahmen
 - § 90 Übermittlungen durch Ausländerbehörden
 - § 90a Mitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden
 - § 90b Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden
 - § 90c Datenübermittlungen im Visumverfahren über das Auswärtige Amt
 - § 91 Speicherung und Löschung personenbezogener Daten
 - § 91a Register zum vorübergehenden Schutz
 - § 91b Datenübermittlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle
 - § 91c Innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG
 - § 91d Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801
 - § 91e Gemeinsame Vorschriften für das Register zum vorübergehenden Schutz und zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen
 - § 91f Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2009/50/EG innerhalb der Europäischen Union
 - § 91g Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU
 - Kapitel 8
 - Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
 - § 92 Amt der Beauftragten
 - § 93 Aufgaben
 - § 94 Amtsbefugnisse
 - Kapitel 9
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - § 95 Strafvorschriften
 - § 96 Einschleusen von Ausländern
 - § 97 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen
 - § 97a Geheimhaltungspflichten
 - § 98 Bußgeldvorschriften
 - Kapitel 9a
 - Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung
 - § 98a Vergütung
 - § 98b Ausschluss von Subventionen
 - § 98c Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
 - Kapitel 10
 - Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 99 Verordnungsermächtigung
 - § 100 Sprachliche Anpassung
 - § 101 Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte
 - § 102 Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung
 - § 103 Anwendung bisherigen Rechts
 - § 104 Übergangsregelungen
 - § 104a Altfallregelung
 - § 104b Aufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern
 - § 104c Chancen-Aufenthaltsrecht
 - § 105 Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
 - § 105a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
 - § 105b Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster
 - § 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
 - § 105d Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
 - § 106 Einschränkung von Grundrechten
 - § 107 Stadtstaatenklausel