AtSMV
INHALT
Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (AtSMV)
- Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung - AtSMV)
- Eingangsformel
- Erster Abschnitt
- Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Zweiter Abschnitt
- Kerntechnischer Sicherheitsbeauftragter
- § 2 Bestellung des kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten
- § 3 Pflichten des Betreibers
- § 4 Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- § 5 Stellung des Sicherheitsbeauftragten
- Dritter Abschnitt
- Meldung von Unfällen, Störfällen und sonstigen Ereignissen
- § 6 Meldepflicht
- § 7 Inhalt der schriftlichen Meldung
- § 7a Elektronische Kommunikation
- § 8 Meldeverfahren
- § 9 Ergänzende Pflichten des Meldepflichtigen
- § 10 Prüfung durch den Sicherheitsbeauftragten
- Vierter Abschnitt
- Bußgeldvorschriften
- § 11 Ordnungswidrigkeiten
- Fünfter Abschnitt
- Schlußvorschriften
- § 12 Verhältnis zu anderen Vorschriften
- § 13 (weggefallen)
- Schlußformel
- Anlage 1 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität
- Anlage 2 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes der Kernbrennstoffversorgung und -entsorgung
- Anlage 3 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen, die überwiegend Forschungszwecken dienen
- Anlage 4 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen in Stilllegung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes
- Anlage 5 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse bei Aufbewahrungen nach § 6 des Atomgesetzes
- Anlage 6 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Einrichtungen der Entsorgung radioaktiver Abfälle nach § 9 des Atomgesetzes oder § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes
- Anlage 7 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in nach § 9b des Atomgesetzes zugelassenen Anlagen und der Schachtanlage Asse II
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