AtG
INHALT
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (AtG)
- Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 2a Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 2b Elektronische Kommunikation
- § 2c Nationales Entsorgungsprogramm
- § 2d Grundsätze der nuklearen Entsorgung
- Zweiter Abschnitt
- Überwachungsvorschriften
- § 3 Einfuhr und Ausfuhr
- § 4 Beförderung von Kernbrennstoffen
- § 4a Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
- § 4b Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
- § 5 Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
- § 6 Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
- § 7 Genehmigung von Anlagen
- § 7a Vorbescheid
- § 7b Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
- § 7c Pflichten des Genehmigungsinhabers
- § 7d Weitere Vorsorge gegen Risiken
- § 7e Finanzieller Ausgleich
- § 7f Zahlung an den Bund
- § 7g Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
- § 8 Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
- § 9 Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
- § 9a Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
- § 9b Zulassungsverfahren
- § 9c Landessammelstellen
- § 9d Enteignung
- § 9e Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
- § 9f Vorarbeiten an Grundstücken
- § 9g Veränderungssperre
- § 9h Pflichten des Zulassungsinhabers
- § 9i Bestandsaufnahme und Schätzung
- § 10
- § 10a Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
- § 11 Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
- § 12 Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
- § 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
- § 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
- §§ 12c und 12d (weggefallen)
- § 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
- § 14 Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
- § 15 Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
- § 16
- § 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
- § 18 Entschädigung
- § 19 Staatliche Aufsicht
- § 19a Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
- § 20 Sachverständige
- § 21 Kosten
- § 21a Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
- § 21b Beiträge
- § 21c Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Dritter Abschnitt
- Verwaltungsbehörden
- § 22 Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
- § 23 Ausstattung der zuständigen Behörden
- § 23a Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
- § 23b (weggefallen)
- § 23c (weggefallen)
- § 23d Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- § 24 Zuständigkeit der Landesbehörden
- § 24a Information der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung
- § 24b Selbstbewertung und internationale Prüfung
- Vierter Abschnitt
- Haftungsvorschriften
- § 25 Haftung für Kernanlagen
- § 25a Haftung für Reaktorschiffe
- § 26 Haftung in anderen Fällen
- § 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
- § 28 Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
- § 29 Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
- § 30 Geldrente
- § 31 Haftungshöchstgrenzen
- § 32 Verjährung
- § 33 Mehrere Verursacher
- § 34 Freistellungsverpflichtung
- § 35 Verteilungsverfahren
- § 36 (weggefallen)
- § 37 Rückgriff bei der Freistellung
- § 38 Ausgleich durch den Bund
- § 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
- § 40 Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
- § 40a Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage
- § 40b Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34
- § 40c Staatenklagerecht
- Fünfter Abschnitt
- Sicherung
- § 41 Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept
- § 42 Schutzziele
- § 43 Umfang des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter
- § 44 Funktionsvorbehalt
- § 44b Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik
- Sechster Abschnitt
- Bußgeldvorschriften
- § 45 (weggefallen)
- § 46 Ordnungswidrigkeiten
- §§ 47 und 48 (weggefallen)
- § 49 Einziehung
- §§ 50 bis 52 (weggefallen)
- Siebter Abschnitt
- Schlußvorschriften
- § 53 Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
- § 54 Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 55 (Aufhebung von Rechtsvorschriften)
- § 56 (weggefallen)
- § 57 Abgrenzungen
- § 57a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
- § 57b Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
- § 58 Übergangsvorschriften
- § 58a (weggefallen)
- § 59 (Inkrafttreten)
- Anlage 1 und 2 (weggefallen)
- Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) Elektrizitätsmengen nach § 7 Absatz 1a
- Anlage 4 Sicherheitsüberprüfung nach § 19a Abs. 1
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