AnerkV
INHALT
Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen (AnerkV)
- Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen (Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung - AnerkV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zuständige Behörde
- § 3 Antrag
- § 4 Anerkennung als notifizierte Stelle
- § 5 Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle
- § 6 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
- § 7 Verpflichtungen der notifizierten Stelle
- § 8 Meldepflichten der notifizierten Stelle
- § 9 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
- Abschnitt 2
- Funkanlagen
- § 10 Befugnis der notifizierten Stelle
- § 11 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
- Abschnitt 3
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- § 12 Befugnis der notifizierten Stelle
- § 13 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
- Abschnitt 4
- Schlussvorschriften
- § 14 Widerruf der erteilten Befugnis
- § 15 (weggefallen)
- § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 11) Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor Telekommunikation
- Anlage 2 (zu § 13) Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor elektromagnetische Verträglichkeit
- Anlage 3 (weggefallen)
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