AEntG
INHALT
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG)
- Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
- Eingangsformel
- Abschnitt 1
- Zielsetzung
- § 1 Zielsetzung
- Abschnitt 2
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
- § 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
- § 2a Gegenstand der Entlohnung
- § 2b Anrechenbarkeit von Entsendezulagen
- Abschnitt 3
- Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
- § 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
- § 4 Branchen
- § 5 Arbeitsbedingungen
- § 6 Besondere Regelungen
- § 7 Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1
- § 7a Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2
- § 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
- § 9 Verzicht, Verwirkung
- Abschnitt 4
- Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
- § 10 Anwendungsbereich
- § 11 Rechtsverordnung
- § 12 Berufung der Kommission
- § 12a Empfehlung von Arbeitsbedingungen
- § 13 Rechtsfolgen
- Abschnitt 4a
- Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld
- § 13a Gleichstellung
- Abschnitt 4b
- Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
- § 13b Zusätzliche Arbeitsbedingungen
- § 13c Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland
- Abschnitt 5
- Zivilrechtliche Durchsetzung
- § 14 Haftung des Auftraggebers
- § 15 Gerichtsstand
- § 15a Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
- Abschnitt 6
- Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
- § 16 Zuständigkeit
- § 17 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
- § 18 Meldepflicht
- § 19 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
- § 20 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
- § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
- § 22 (weggefallen)
- § 23 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 6a
- Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung
- § 23a Leistungsanspruch
- § 23b Verordnungsermächtigung
- § 23c Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland
- Abschnitt 7
- Schlussvorschriften
- § 24 Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind
- § 25 Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung
- § 26 Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe
- § 27 Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor
- § 28 Übergangsregelung für die Pflegebranche
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