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INHALT
Verordnung über das Auswahlverfahren und die Ausgestaltung der dienstlichen Qualifizierung und Erprobungszeit sowie der gleichwertigen dienstlichen Qualifikation für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 gemäß der §§ 22 und 23 der Laufbahnverordnung technische Dienste (Verordnung zu den §§ 22 und 23 der Laufbahnverordnung technische Dienste) Vom 8. Februar 2018
- Verordnung über das Auswahlverfahren und die Ausgestaltung der dienstlichen Qualifizierung und Erprobungszeit sowie der gleichwertigen dienstlichen Qualifikation für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 gemäß der §§ 22 und 23 der Laufbahnverordnung technische Dienste (Verordnung zu den §§ 22 und 23 der Laufbahnverordnung technische Dienste) Vom 8. Februar 2018
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 - Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zielsetzung
- § 3 Meldung
- Abschnitt 2 - Eignungsanforderungen und Umfang der dienstlichen Qualifizierung nach § 22 Absatz 1 der Laufbahnverordnung technische Dienste für Beamtinnen und Beamte mit Hochschulabschluss
- § 4 Eignungsanforderungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren und Anmeldung zur dienstlichen Qualifizierung und Erprobungszeit
- § 5 Dienstliche Qualifizierung
- Abschnitt 3 - Eignungsanforderungen der gleichwertigen dienstlichen Qualifikation nach § 23 Absatz 1 und 2 der Laufbahnverordnung technische Dienste
- § 6 Eignungsanforderungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren zur gleichwertigen dienstlichen Qualifikation
- Abschnitt 4 - Auswahlverfahren für die dienstliche Qualifizierung und Erprobungszeit und die gleichwertige dienstliche Qualifikation nach § 22 Absatz 1 und § 23 Absatz 2 der Laufbahnverordnung technische Dienste
- § 7 Voraussetzung zur Teilnahme an dem Auswahlverfahren
- § 8 Sitzungen der Auswahlkommission
- § 9 Durchführung des Auswahlverfahrens
- § 10 Auswahlkommission
- § 11 Bekanntgabe der Ergebnisse des Auswahlverfahrens
- Abschnitt 5 - Inhalt, Umfang und Leistungsnachweise im Studium nach § 23 der Laufbahnverordnung technische Dienste
- § 12 Verpflichtende Teilnahme
- § 13 Inhalt, Umfang, Leistungsnachweise, mündliche Prüfung und Noten
- Abschnitt 6 - Feststellung der Gleichwertigkeit
- § 14 Entscheidungsunterlagen
- § 15 Zeitpunkt der Antragstellung
- § 16 Anerkennung der Laufbahnbefähigung
- Abschnitt 7 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 17 Aufbewahrung der Studien- und Prüfungsunterlagen
- § 18 Inkrafttreten
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