SchüFöVO
INHALT
Verordnung über die ergänzende Förderung und Betreuung und die außerunterrichtliche Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern (Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung - SchüFöVO) Vom 24. Oktober 2011
- Verordnung über die ergänzende Förderung und Betreuung und die außerunterrichtliche Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern (Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung - SchüFöVO) Vom 24. Oktober 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Anwendungsbereich
- Zweiter Abschnitt Antrags-, Bedarfsfeststellungs-, Nachweis- und Finanzierungsverfahren für die ergänzende Förderung und Betreuung sowie Finanzierungsverfahren für die außerunterrichtliche Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule der Primarstufe
- Dritter Abschnitt Sozialpädagogisches Fachpersonal
- § 16 Aufgaben der Träger, Anwendungsbereich und Fachkräftegebot in der ergänzenden Förderung und Betreuung sowie in der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule der Primarstufe
- § 17 Grundsätze für die Ausstattung mit Fachpersonal
- § 18 Regelausstattung mit Fachpersonal
- § 19 Fachpersonal für die Förderung und Betreuung von Kindern mit Behinderungen
- § 20 Zusätzliches Fachpersonal für die Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schulen mit einem überdurchschnittlichen Anteil dieser Kinder
- § 21 Zusätzliches Fachpersonal für die Förderung von Kindern, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen leben
- § 21a Zusätzliches Fachpersonal für die berufsbegleitende Anleitung
- § 22 Koordinierungszuschlag
- § 22a Fachpersonal im Ganztagsbetrieb der Sekundarstufe I
- Vierter Abschnitt Genehmigung von Angeboten der ergänzenden Förderung und Betreuung und von Angeboten der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung
- § 23 Genehmigung von Angeboten der ergänzenden Förderung und Betreuung und von Angeboten der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung
- § 24 Verfahren und Voraussetzungen für die Genehmigung
- § 25 Mitteilungspflichten
- Fünfter Abschnitt Mittagessen
- § 26 Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen
- Sechster Abschnitt Schlussvorschriften
- § 27 Tarifliche Ansprüche
- § 28 Übergangsregelung
- § 29 Inkrafttreten
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