EZulV
INHALT
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV) Vom 21. Juni 2011
- Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV) Vom 21. Juni 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
- § 2a Teilzeitbeschäftigung
- 2. Abschnitt Einzeln abzugeltende Erschwernisse
- 1. Titel Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
- 2. Titel Zulagen für Tätigkeiten in Todes- und Brandermittlungssachen, für den Einsatz in einer Alarmhundertschaft, für den Einsatz zu besonderen Einsatzanlässen als Zugleichaufgabe, für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg und für Tätigkeiten im Rettungsdienst
- 3. Titel Zulagen für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen
- 4. Titel Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern, an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
- 5. Titel Zulagen für Klimaerprobung
- 6. Titel Zulage für die Pflege schwer brandverletzter Patientinnen und Patienten
- 3. Abschnitt Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
- § 17a Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
- § 17b Höhe der Zulage
- § 17c Ausschluss der Zulage
- § 17d Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- 4. Abschnitt Zulagen in festen Monatsbeträgen
- § 18 Entstehung des Anspruchs
- § 19 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
- § 20
- § 21 Zulagen für die Pflege von Kranken
- § 22 Zulage für besondere Einsätze
- § 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
- § 22b Zulage für die Verwendung in der Bereitschaftspolizei oder in der Brennpunkt- und Präsenzeinheit (BPE)
- § 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
- § 23a Zulage für Höhenrettungstätigkeit
- § 23b Zulage für Tauchertätigkeit
- § 23c Zulage für die Sachbearbeitung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern
- §§ 23d bis 23n
- 5. Abschnitt (weggefallen)
- §§ 24 bis 27 (weggefallen)
- 6. Abschnitt Übergangsregelung
- § 28 Übergangsregelung für die Umstellung von den Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst auf die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
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