LBiG
INHALT
Gesetz über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin (Lehrkräftebildungsgesetz - LBiG) Vom 7. Februar 2014
- Gesetz über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin (Lehrkräftebildungsgesetz - LBiG) Vom 7. Februar 2014
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Ziel und Inhalte der Lehrkräftebildung
- § 2 Phasen der Lehrkräftebildung, Lehrämter
- § 3 Zentren für Lehrerbildung, Steuerungs- und Kooperationsgremien, Mitwirkung
- § 4 Evaluation, personenbezogene Daten
- Abschnitt 2 Erste Phase (Studium)
- § 5 Lehramtsbezogenes Studium
- § 6 Durchlässigkeit der Studiengänge
- § 7 Akkreditierung von Studiengängen
- § 8 Schulpraktische Studien, Praxissemester
- § 9 Modellversuche
- Abschnitt 3 Zweite Phase (Vorbereitungsdienst) und Staatsprüfung
- § 10 Ziel, Dauer und Zugang
- § 11 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
- § 12 Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
- § 13 Staatsprüfung
- Abschnitt 4 Anerkennung von Prüfungen
- § 14 Anerkennung von lehramtsbezogenen Abschlüssen anderer Länder und von im Ausland erworbenen Abschlüssen, muttersprachliche Lehrkräfte
- § 15 Anerkennung der Prüfungen für die Fächer Religionslehre und Humanistische Lebenskunde
- Abschnitt 5 Dritte Phase der Lehrkräftebildung
- § 16 Grundsätze
- § 17 Fortbildung und Berufseingangsphase
- § 18 Weiterbildung
- Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 19 Übergangsvorschriften
- § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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