LBeamtVG
INHALT
Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz - LBeamtVG) vom 21. Juni 2011
- Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz - LBeamtVG) vom 21. Juni 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Arten der Versorgung
- § 3 Regelung durch Gesetz
- Abschnitt II Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
- § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- § 11 Sonstige Zeiten
- § 12 Ausbildungszeiten
- § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
- § 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 13 Zurechnungszeit und Zeiten gesundheitsschädigender Verwendung
- § 14 Höhe des Ruhegehalts
- § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
- § 15a Beamte auf Probe in leitender Funktion
- Abschnitt III Hinterbliebenenversorgung
- § 16 Allgemeines
- § 17 Bezüge für den Sterbemonat
- § 18 Sterbegeld
- § 19 Witwengeld
- § 20 Höhe des Witwengeldes
- § 21 Witwenabfindung
- § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
- § 23 Waisengeld
- § 24 Höhe des Waisengeldes
- § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
- § 27 Beginn der Zahlungen
- § 28 Witwerversorgung
- Abschnitt IV Bezüge bei Verschollenheit
- § 29 Zahlung der Bezüge
- Abschnitt V Unfallfürsorge
- § 30 Allgemeines
- § 31 Dienstunfall
- § 31a Einsatzversorgung
- § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 33 Heilverfahren
- § 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
- § 35 Unfallausgleich
- § 36 Unfallruhegehalt
- § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
- § 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
- § 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen
- § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren
- § 45a Meldung von Dienstunfalldaten an das Statistische Amt der Europäischen Union
- § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- § 46a (weggefallen)
- Abschnitt VI Übergangsgeld, Ausgleich
- § 47 Übergangsgeld
- § 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
- § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
- Abschnitt VII Gemeinsame Vorschriften
- § 49 Zahlung der Versorgungsbezüge
- § 50 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung
- § 50a Kindererziehungszuschlag
- § 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag
- § 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld
- § 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- § 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 52
- § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- § 53a (weggefallen)
- § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
- § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
- § 56a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
- § 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
- § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
- § 62 Anzeigepflicht
- § 63 Anwendungsbereich
- Abschnitt VIII Sondervorschriften
- § 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
- § 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- Abschnitt IX Versorgung besonderer Beamtengruppen
- § 66 Beamte auf Zeit
- § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W
- § 68 Ehrenbeamte
- Abschnitt X Vorhandene Versorgungsempfänger
- § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
- § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
- § 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen und eingetretene Versorgungsfälle
- § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
- § 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
- § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001
- Abschnitt XI Anpassung der Versorgungsbezüge
- § 70 Allgemeine Anpassung
- § 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
- § 72 Einmalzahlung im Jahr 2004
- § 73 Gewährung der Einmalzahlung
- § 74 (weggefallen)
- § 75 (weggefallen)
- § 76 (weggefallen)
- Abschnitt XII (weggefallen)
- Abschnitt XIII Übergangsvorschriften neuen Rechts
- § 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
- § 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 86 Hinterbliebenenversorgung
- § 87 Unfallfürsorge
- § 88 Abfindung
- § 89 Übergangsregelung für am 22. Februar 2023 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
- § 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
- § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
- Abschnitt XIV (weggefallen)
- Abschnitt XV Schlußvorschriften
- § 105 Außerkrafttreten
- § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
- § 107 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen
- § 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
- § 107b Verteilung der Versorgungslasten
- § 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 108 Generalverweis
- § 108a Übergangsregelung
- § 108b Befristete Ausnahme für nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Leistungen
- § 108c Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen
- § 108d Übergangsregelung aus Anlass der Überleitung der Versorgungsberechtigten der Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 in die Besoldungsgruppe A 5 sowie der Erhöhung der Mindestversorgung für am 31. Dezember 2020 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
- § 109 (Inkrafttreten)
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