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INHALT
Bekanntmachungen über das Inkrafttreten des am 11. Januar 2001 unterzeichneten Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Berlin über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Baukammer Berlin zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau sowie gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Berlin über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Baukammer Berlin zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
- Bekanntmachungen über das Inkrafttreten des am 11. Januar 2001 unterzeichneten Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Berlin über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Baukammer Berlin zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau sowie gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Berlin über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Baukammer Berlin zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- [Anlage 1]
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil Bayerische Ärzteversorgung, Bayerische Apothekerversorgung, Bayerische Architektenversorgung, Bayerische Ingenieurversorgung-Bau, Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
- [Anlage 2]
- § 1 Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen
- § 5 In-Kraft-Treten
- [Anlage 3]
- § 1 Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen
- § 4 In-Kraft-Treten
- [Anlage 4]
- § 1 Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen
- § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelungen
- [Anlage 5]
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil Bayerische Ärzteversorgung, Bayerische Apothekerversorgung, Bayerische Architektenversorgung, Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung, Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
- [Anlage 6]
- § 1
- § 2
- [Anlage 7]
- § 1
- § 2
- [Anlage 8]
- § 2 Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen
- § 4 Inkrafttreten
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