LWaldG
INHALT
Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz - LWaldG) Vom 16. September 2004
- Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz - LWaldG) Vom 16. September 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Gesetzeszweck
- § 2 Waldbegriff
- § 3 Aufgaben der Behörde Berliner Forsten
- Zweiter Abschnitt Erhaltung und Pflege des Waldes
- Erster Unterabschnitt Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben
- § 4 Forstliche Rahmenplanung
- § 5 Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben
- Zweiter Unterabschnitt Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, Erstaufforstung, Benutzung des Waldes und Enteignungs- und Entschädigungsregelungen
- § 6 Erhaltung des Waldes
- § 7 Erstaufforstung
- § 8 Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 9 Genehmigung zur Baumbeseitigung
- § 10 Schutz- und Erholungswald
- § 11 Grundsätze der Bewirtschaftung des Waldes
- § 12 Bewirtschaftung des Waldes
- § 13 Benutzung des Waldes
- § 14 Betreten des Waldes
- § 15 Radfahrer und Waldbesucher mit Krankenfahrstühlen
- § 16 Reiten im Wald
- § 17 Motorisierte Fahrzeuge und Gespanne
- § 18 Sperrung
- § 19 Waldgefährdung durch Feuer
- § 20 Entschädigung
- Dritter Abschnitt Forstschutzrechtliche Vorschriften, Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften
- § 21 Forstschutz
- § 22 Ordnungswidrigkeiten gegen den Waldbestand und auf Grund von Waldgefährdung durch Feuer
- § 23 Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
- § 24 Folgen bei Verstoß gegen das Befahr- und Abstellverbot mit Kraftfahrzeugen und Anhängern
- § 25 Einziehung
- § 26 Zuständigkeit
- § 27 Änderung von Rechtsvorschriften
- § 28 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
- § 28a Übergangsvorschrift
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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