UZwG Bln
INHALT
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) Vom 22. Juni 1970
- Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) Vom 22. Juni 1970
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zulässigkeit der Anwendung unmittelbaren Zwanges
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Vollzugsbeamte des Landes Berlin
- § 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 5 Hilfeleistung für Verletzte
- § 6 Handeln auf Anordnung
- § 7 Einschränkung von Grundrechten
- Zweiter Abschnitt Vorschriften über den Gebrauch der Schußwaffen
- § 8 Befugnis zum Gebrauch der Schußwaffen
- § 9 Allgemeine Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
- § 10 Androhung
- § 11 Schußwaffengebrauch zur Verhinderung rechtswidriger Taten
- § 12 Schußwaffengebrauch zum Anhalten flüchtender Verdächtiger
- § 13 Schußwaffengebrauch zum Anhalten flüchtender Straftäter
- § 14 Schußwaffengebrauch gegen Ausbrecher
- § 15 Schußwaffengebrauch bei Befreiungsversuchen
- § 16 Schußwaffengebrauch gegen eine Menschenmenge
- § 17
- § 18
- Dritter Abschnitt Vorschriften über den Gebrauch von Hiebwaffen und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt
- § 19 Allgemeine Vorschriften
- § 20 Fesselung von Personen
- § 21 Androhung gegenüber einer Menschenmenge
- § 21a Sprengmittel
- § 21b Reizstoffe
- Vierter Abschnitt Zwangsuntersuchung, Zwangsbehandlung und Zwangsernährung
- § 22 Zwangsuntersuchung und Zwangsbehandlung
- § 23 Zwangsernährung
- Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
- § 24 Verwaltungsvorschriften
- § 25 Übergangsfassung der §§ 13, 14 und 15
- § 25 Übergangsfassung der §§ 13, 14 und 15
- § 26 Inkrafttreten
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