WahlG BE
INHALT
Gesetz über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlgesetz) Vom 25. September 1987
- Gesetz über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlgesetz) Vom 25. September 1987
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Wahlrecht, Wählbarkeit, Erwerb und Verlust des Sitzes
- § 1 Wahlrecht
- § 2 Ausschluss vom Wahlrecht
- § 3 Ausübung des Wahlrechts
- § 4 Wählbarkeit
- § 5 Erwerb des Sitzes
- § 6 Verlust des Sitzes
- § 6a Folgen eines Parteiverbots
- Zweiter Abschnitt Wahl zum Abgeordnetenhaus
- § 7 Grundsätze der Wahl
- § 8
- § 9 Wahlkreise und Wahlkreisverbände
- § 10 Wahlvorschläge
- § 11 Verbindung von Wahlvorschlägen
- § 12 Aufstellung der Wahlvorschläge
- § 13 Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge und der Bewerber und Bewerberinnen
- § 13 a Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 14 Ausscheiden von Bewerbern, Bewerberinnen und Abgeordneten
- § 15 Stimmen
- § 16 Mehrheitswahl in den Wahlkreisen
- § 17 Wahl nach Bezirks- oder Landeslisten
- § 18 Sperrklausel
- § 19 Überhangmandate und ihr Ausgleich
- § 20 Nachwahl und Ersatzwahl
- § 21 Wiederholungswahl
- Dritter Abschnitt Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen
- § 22 Bezirksverordnetenversammlungen
- § 22a Wahlrecht und Wählbarkeit der Unionsbürger
- § 23 Wahlvorschläge
- § 24 Ausscheiden von Bewerbern, Bewerberinnen und Bezirksverordneten
- § 25 Verweisungen
- Vierter Abschnitt Bestimmungen über die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- § 26 Unvereinbare berufliche Funktionen und Beschränkung der Wählbarkeit
- Fünfter Abschnitt Wahlstatistik, unzulässige Wahlbeeinflussung, Veröffentlichung von Wahlbefragungen und Tätigkeit in den Wahlorganen
- § 27 Wahlstatistik
- § 28 Unzulässige Wahlbeeinflussung
- § 29 Unzulässige Veröffentlichung von Wahlbefragungen
- § 30 Ehrenämter
- § 31 Ordnungswidrigkeiten
- Sechster Abschnitt Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen
- § 32 Auszahlung staatlicher Mittel an Parteien
- § 32 a Festsetzung und Auszahlung staatlicher Mittel für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber
- Siebenter Abschnitt Schlußbestimmungen
- § 33 Wahltag
- § 34 Durchführungs- und Ausführungsbestimmungen
- § 35 (aufgehoben)
- § 36 Inkrafttreten
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