JVollzDSG Bln
INHALT
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug, bei den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Berlin und der Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Berlin I (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Berlin - JVollzDSG Bln) Vom 27. September 2021
- Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug, bei den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Berlin und der Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Berlin I (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Berlin - JVollzDSG Bln) Vom 27. September 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Ziel, Anwendungsbereich und Verantwortliche
- § 1 Ziel
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
- § 4 Verantwortlicher
- § 5 Auftragsverarbeitung
- § 6 Gemeinsam Verantwortliche
- Teil 2 Datenschutz im Strafvollzug
- § 7 Anwendungsbereich des Teils 2
- § 8 Vollzugliche und andere Zwecke
- Kapitel 1 Grundsätze der Datenverarbeitung
- Kapitel 2 Besondere Formen der Datenverarbeitung
- Kapitel 3 Rechte der betroffenen Personen
- Kapitel 4 Übermittlung, Abgleich und Austausch von Daten
- Kapitel 5 Auskunftsstelle des Justizvollzugs
- Kapitel 6 Besondere Schutzanforderungen
- Kapitel 7 Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Berichtigung von Daten
- Teil 3 Besondere Vorschriften für bestimmte Vollzugsformen
- Kapitel 1 Entsprechende Anwendung des Teils 2
- Kapitel 2 Datenschutz im Vollzug nach dem Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz
- Kapitel 3 Datenschutz im Vollzug nach dem Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz und des Jugendarrests
- Kapitel 4 Datenschutz im Vollzug nach dem Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
- Teil 4 Datenverarbeitung bei den Sozialen Diensten und bei der Führungsaufsichtsstelle
- § 85 Datenverarbeitung durch die Sozialen Dienste und die Führungsaufsichtsstelle
- § 86 Besondere Übermittlungsbefugnisse und Übermittlungspflichten
- § 87 Fristen für die Einschränkung der Verarbeitung und Löschung
- Teil 5 Schlussvorschriften
- § 88 Einschränkung von Grundrechten
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