BerlHintG
INHALT
Berliner Hinterlegungsgesetz (BerlHintG) Vom 11. April 2011
- Berliner Hinterlegungsgesetz (BerlHintG) Vom 11. April 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- §1 Hinterlegungsbehörden
- § 2 Übertragung der Aufgaben
- § 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
- § 4 Beteiligte
- § 5 Akteneinsicht
- § 6 Überprüfung von Entscheidungen
- 2. Abschnitt Annahme
- § 7 Hinterlegungsfähige Gegenstände
- § 8 Annahme zur Hinterlegung
- § 9 Antrag des Hinterlegers
- § 10 Vollziehung der Hinterlegung
- § 11 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung
- 3. Abschnitt Verwaltung der Hinterlegungsmasse
- § 12 Zahlungsmittel
- § 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
- § 14 Anzeige der Hinterlegung gegenüber dem Gläubiger
- § 15 Benachrichtigungen
- 4. Abschnitt Herausgabe
- § 16 Herausgabeanordnung
- § 17 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
- § 18 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
- § 19 Herausgabeersuchen von Behörden
- § 20 Erklärung über die Bewilligung
- § 21 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
- 5. Abschnitt Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
- § 22 Einunddreißigjährige Frist
- § 23 Dreißigjährige Frist
- § 24 Erneuter Fristbeginn
- § 25 Verfall der Hinterlegungsmasse
- 6. Abschnitt Hinterlegung in besonderen Fällen
- § 26 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung
- 7. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 27 Anhängige Hinterlegungssachen
- § 28 Änderung von Rechtsvorschriften
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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