BGBl. Nr. 462/1976
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 5. August 1976, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger erlassen wird (BGBl. Nr. 462/1976)
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 5. August 1976, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger erlassen wird (BGBl. Nr. 462/1976)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Gliederung der Lehrabschlußprüfung
- § 2. Durchführung der praktischen Prüfung
- § 3. Durchführung der theoretischen Prüfung
- § 4. Wiederholungsprüfung
- § 5. Zusatzprüfung
- § 6. Schlußbestimmungen