EKPV
Eltern-Kind-Pass-Verordnung – EKPV
- Eltern-Kind-Pass-Verordnung – EKPV
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Gegenstand
- § 2. Früheste Dokumentation im eEKP des Kindes
- 2. Abschnitt Spezifische Zugriffsberechtigungen
- 1. Unterabschnitt Grundsätze des Zugriffs auf den eEKP
- § 3.
- 2. Unterabschnitt Stammdaten
- § 4.
- § 5.
- 3. Unterabschnitt Dokumentation im Zeitraum der Schwangerschaft und der Geburt
- § 6. Katalog der Dokumentation im Zeitraum der Schwangerschaft und der Geburt
- § 7. Spezifische Zugriffsberechtigungen für Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und –ärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
- § 8. Spezifische Zugriffsberechtigungen für Fachärztinnen und –ärzte
- § 9. Spezifische Zugriffsberechtigung für Hebammen
- § 10. Spezifische Zugriffsberechtigung für Krankenanstalten
- § 11. Spezifische Zugriffsberechtigung für Fachärztinnen und –ärzte, die zur Ausstellung fachärztlicher Freistellungszeugnisse ermächtigt sind
- § 12. Spezifische Zugriffsberechtigung für Schwangere
- § 13. Spezifische Zugriffsberechtigung für Kinder und deren Obsorgeberechtigte
- § 14. Spezifische Zugriffsberechtigung für die Servicestelle
- 4. Unterabschnitt Dokumentation zum Kind
- § 15. Katalog der Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
- § 16. Spezifische Zugriffsberechtigungen für Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und –ärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
- § 17. Spezifische Zugriffsberechtigungen für Fachärztinnen und –ärzte
- § 18. Spezifische Zugriffsberechtigung für Hebammen
- § 19. Spezifische Zugriffsberechtigung für Krankenanstalten
- § 20. Spezifische Zugriffsberechtigung für Kinder und deren Obsorgeberechtigte
- § 21. Spezifische Zugriffsberechtigung für die Servicestelle
- 5. Unterabschnitt Sonstige spezifische Zugriffsberechtigungen
- § 22. Spezifische Zugriffsberechtigung für die Bundesministerin oder den Bundesminister
- § 23. Spezifische Zugriffsberechtigung für die Sozialversicherung
- 3. Abschnitt Aufteilung der Pflichten gemäß Art. 26 DSGVO
- § 24. Pflichten der gemeinsamen Verantwortlichen
- § 25. Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers
- § 26. Die Rolle der Gesundheitsdiensteanbieter
- § 27. Die Rolle der Fachärztinnen und –ärzte, die zur Ausstellung fachärztlicher Freistellungszeugnisse ermächtigt sind
- § 28. Die Rolle der Sozialversicherung
- 4. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 29. Format der Datenübermittlung
- § 30. In- und Außerkrafttreten