Satzung des Weltpostvereins 1 (0.783.51)
Satzung des Weltpostvereins 1
- Satzung des Weltpostvereins 1
- Titel I: Grundlegende Bestimmungen
- 1. Kapitel: Allgemeines
- Art. 1 Wesen und Zweck des Vereins
- Art. 2 ¹¹ Begriffsbestimmungen
- Art. 3 ²³ Mitglieder des Vereins
- Art. 4 ²⁴ Bereich des Vereins
- Art. 5 ²⁵ Besondere Verbindungen
- Art. 6 ²⁸ Sitz des Vereins
- Art. 7 ²⁹ Amtssprache des Vereins
- Art. 8 ³⁰ Währungseinheit
- Art. 9 ³¹ Regionale ³² Vereine. Besondere Vereinbarungen
- Art. 10 ⁴⁰ Beziehungen zur Organisation der Vereinten Nationen
- Art. 11 ⁴¹ Beziehungen zu internationalen Organisationen
- 2. Kapitel: Beitritt zum oder Aufnahme in den Verein. Austritt aus dem Verein
- Art. 12 ⁴² Beitritt zum oder Aufnahme in den Verein. Verfahren
- Art. 13 ⁴⁷ Austritt aus dem Verein. Verfahren
- 3. Kapitel: Organisation des Vereins
- Art. 14 ⁴⁹ Organe des Vereins
- Art. 15 ⁵⁰ Kongress
- Art. 16 ⁵¹ Ausserordentliche Kongresse
- Art. 17 ⁵² Verwaltungsrat
- Art. 18 ⁵³ Rat für Postbetrieb
- Art. 19 ⁵⁵ Internationales Büro
- 4. Kapitel: Finanzen des Vereins
- Art. 20 ⁵⁶ Ausgaben des Vereins. Beiträge der Mitgliedsländer
- Titel II: Verträge des Vereins
- 1. Kapitel: Allgemeines
- Art. 21 ⁶⁰ Verträge des Vereins
- Art. 22 ⁷⁵ Anwendung der Vereinsverträge auf Gebiete, deren internationale Beziehungen ein Mitgliedsland wahrnimmt
- Art. 23 ⁷⁶ Nationale Gesetzgebungen
- 2. Kapitel: Annahme und Kündigung der Verträge des Vereins
- Art. 24 ⁷⁷ Unterzeichnung, Beglaubigung, Ratifikation , Annahme, Genehmigung ⁷⁸ der Verträge des Vereins und Beitritt zu diesen Verträgen ⁷⁹
- Art. 25 ⁹³ Notifikation der Ratifikation, Annahme, Genehmigung ⁹⁴ der Verträge des Vereins und Beitritt zu diesen Verträgen ⁹⁵
- Art. 26 ⁹⁶ Kündigung von Abkommen des Vereins ⁹⁷
- 3. Kapitel: Änderung der Verträge des Vereins
- Art. 27 ¹⁰⁰ Vorlage von Vorschlägen
- Art. 28 ¹⁰³ Abänderung der Satzung
- Art. 29 ¹⁰⁹ Abänderung der Allgemeinen Verfahrensordnung, des Vertrages und der Abkommen des Vereins ¹¹⁰
- 4. Kapitel: Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 30 ¹¹³ Schiedsgerichtsbarkeit
- Titel III: Schlussbestimmungen
- Art. 31 ¹¹⁶ Inkrafttreten und Geltungsdauer der Satzung
- Unterschriften