W-MVG
Gesetz über die MitarbeiterInnenvorsorge für Bedienstete der Gemeinde Wien (W-MVG)
- Gesetz über die MitarbeiterInnenvorsorge für Bedienstete der Gemeinde Wien (W-MVG)
- Langtitel
- Änderung
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Regelungsgegenstand
- § 2. Geltungsbereich
- 2. Abschnitt Beitragsrecht
- § 3. Beginn und Höhe der Beitragszahlung
- § 4. Entgelt
- § 5. Fälligkeit und Einzahlung der Beiträge
- § 6. Beitragsleistungen für entgeltfreie Zeiträume
- § 7. Verfügungs- und Exekutionsbeschränkungen
- 3. Abschnitt Auswahl und Wechsel der MV-Kasse
- § 8. Auswahl der MV-Kasse
- § 9. Beitrittsvertrag
- § 10. Kontrahierungszwang
- § 11. Beendigung des Beitrittsvertrages und Wechsel der MV-Kasse
- 4. Abschnitt Auskunftspflichten
- § 12. Auskunftspflicht gegenüber der MV-Kasse
- § 13. Auskunftspflicht gegenüber den Bediensteten
- 5. Abschnitt Leistungsrecht
- § 14. Anspruch auf Abfertigung
- § 15. Geltendmachung des Anspruches
- § 16. Höhe der Abfertigung
- § 17. Fälligkeit der Abfertigung
- § 18. Verfügungsmöglichkeiten des oder der ehemaligen Bediensteten über die Abfertigung
- 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 19. Unabdingbarkeit
- § 20. Datenverarbeitung
- § 21. Erstmalige Auswahl der MV-Kasse
- § 21a. Übergangsbestimmung zur 10. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz
- § 22. Verweisungen
- § 23. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
- § 24. In-Kraft-Treten