WGarG 2008
Wiener Garagengesetz 2008 – WGarG 2008
- Wiener Garagengesetz 2008 – WGarG 2008
- Langtitel
- Änderung
- 1. Teil Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffbestimmungen
- 2. Teil
- Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und kraftbetriebene Parkeinrichtungen
- 1. Abschnitt
- § 3. Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen – Allgemeines
- § 4. Städtebauliche Vorschriften
- § 5. Rücksicht auf die Verkehrsverhältnisse
- 2. Abschnitt
- § 6. Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen – Bauliche Anforderungen
- § 7. Kraftbetriebene Türen und Tore
- § 8. Behindertenstellplätze
- 3. Abschnitt Kraftbetriebene Parkeinrichtungen – Allgemeines
- § 9. Zulässigkeit der Errichtung und Änderung
- § 10. Unterlagen, Vorprüfung und Abnahmeprüfung
- § 11.
- § 12.
- § 13. Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung
- § 14. Zulässigkeit des Betriebes
- § 15. Berechtigte für die Durchführung von Überprüfungen
- 4. Abschnitt
- § 16. Kraftbetriebene Parkeinrichtungen – Technische Bestimmungen
- 3. Teil Betriebsvorschriften für Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und kraftbetriebene Parkeinrichtungen
- 1. Abschnitt Betriebsvorschriften für Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen
- § 17. Pflichten des Betreibers oder der Betreiberin
- § 18. Untersagung des Betriebes
- § 19. Verbot feuergefährlicher Handlungen
- § 20. Schutz vor Gesundheitsgefährdungen
- 2. Abschnitt Betriebsvorschriften für kraftbetriebene Parkeinrichtungen
- § 21. Betriebsvorschriften für automatische Parksysteme
- § 22. Pflichten des Betreibers oder der Betreiberin
- § 23. Regelmäßige und außerordentliche Überprüfung
- § 24. Außerbetriebnahme und Sperre
- § 25. Prüfbuch
- 4. Teil Tankstellen
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 26. Bewilligungspflicht
- § 27. Städtebauliche Vorschriften
- § 28. Rücksicht auf die Verkehrsverhältnisse
- 2. Abschnitt Bauliche Anforderungen, Technische Bestimmungen
- § 29. Allgemeines
- § 30. Lagerung und Leitung von Kraftstoffen und Heizöl – Allgemeines
- § 31. Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in unterirdischen Lagerbehältern
- § 32. Lagerung brennbarer Flüssigkeiten innerhalb von Gebäuden
- § 33. Oberirdische Lagerung brennbarer Flüssigkeiten außerhalb von Gebäuden
- § 34. Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten
- § 35. Lagerbehälter für brennbare Flüssigkeiten
- § 36. Rohrleitungen, Absperreinrichtungen und Armaturen für brennbare Flüssigkeiten
- § 37. Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten
- § 38. Zapfsäulen und Kleinzapfgeräte für brennbare Flüssigkeiten
- 3. Abschnitt Betriebsbestimmungen
- § 39. Pflichten des Betreibers oder der Betreiberin
- § 40. Untersagung des Betriebes
- § 41. Erstmalige Überprüfung
- § 42. Regelmäßige Überprüfungen
- § 43. Berechtigte zur Durchführung von Überprüfungen
- § 44. Prüfbescheinigung
- § 45. Behebung von Mängeln
- § 46. Befüllen von Lagerbehältern
- § 47. Betanken von Kraftfahrzeugen
- 5. Teil Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen
- § 48. Inhalt der Verpflichtung; Stellplatzregulativ
- § 49. Anforderung an Pflichtstellplätze
- § 50. Umfang der Stellplatzverpflichtung: Regelbedarf
- § 50a. Umfang der Stellplatzverpflichtung: Zonen
- § 50b. Umfang der Stellplatzverpflichtung: Kompensationsmaßnahmen
- § 51. Einstellplätze außerhalb von Bauplätzen
- § 52. Nichterfüllung der Verpflichtung
- 6. Teil Ausgleichsabgabe
- § 53. Gegenstand der Ausgleichsabgabe, Abgabepflicht und Haftung
- § 54. Höhe der Ausgleichsabgabe
- § 55. Bemessung der Ausgleichsabgabe
- § 56. Fälligkeit und Erstattung der Ausgleichsabgabe
- 7. Teil Strafbestimmungen
- § 57. Übertretungen und Strafen
- 8. Teil Behörden und Verfahren
- § 58. Behörden
- § 59. Verfahren
- § 60.
- § 61. Vollzugsbestimmung
- § 61a. Umsetzung von Unionsrecht
- § 62. Übergangs- und Schlussbestimmungen