WAZG 2006
Wiener Aufzugsgesetz 2006 – WAZG 2006
- Wiener Aufzugsgesetz 2006 – WAZG 2006
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. ABSCHNITT
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- II. ABSCHNITT
- Zulässigkeit der Errichtung und Änderung von Aufzügen
- § 3.
- § 4. Unterlagen
- § 5. Vorprüfung
- § 6. Abnahmeprüfung
- § 7. Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung eines Aufzuges
- § 8. Zulässigkeit des Betriebes eines Aufzuges
- III. ABSCHNITT
- Technische Bestimmungen
- § 9.
- IV. ABSCHNITT
- Betriebsvorschriften
- § 10. Pflichten des Betreibers oder der Betreiberin
- § 11. Regelmäßige und außerordentliche Überprüfung
- § 12. Betriebskontrollen und Notbefreiung
- § 13. Außerbetriebnahme und Aufzugssperre
- § 14. Aufzugswärter und Aufzugswärterinnen
- § 15. Betreuungsunternehmen
- § 16. Aufzugsprüfer und Aufzugsprüferinnen
- § 16a. Anerkennung der Berufsqualifikation von Aufzugsprüfern oder Aufzugsprüferinnen – sachlicher und örtlicher Geltungsbereich
- § 16b. Anerkennung der Berufsqualifikation von Aufzugsprüfern oder Aufzugsprüferinnen – persönlicher Geltungsbereich
- § 16c. Berufsausbildungsniveau
- § 16d. Eignungsprüfungen
- § 16e. Anpassungslehrgänge
- § 16f. Modalitäten der Berufsausübung im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
- § 16g. Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit
- § 16h. Anzeigepflichten für Aufzugsprüfer und Aufzugsprüferinnen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
- § 16i. Möglichkeit der Überprüfung der Berufsqualifikation im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
- § 16j. Eintragung in das Verzeichnis gemäß § 16 Abs. 6
- § 16k. Berufsbezeichnung bei Berufsausübung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
- § 16l. Antrag auf Berufsausübung im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
- § 16m. Anerkennung der Berufsqualifikation im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
- § 16n. Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
- § 16o. Eintragung in das Verzeichnis gemäß § 16 Abs. 6
- § 16p. Berufsbezeichnung bei Berufsausübung im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
- § 16q. Sonderfall der Anerkennung im Rahmen der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit (Partieller Berufszugang)
- § 17. Aufgaben des Aufzugsprüfers und der Aufzugsprüferin
- § 18. Aufzugsbuch
- V. ABSCHNITT
- Behörden und Verfahren
- § 19. Zuständigkeit
- § 20. Strafbestimmungen
- § 21. Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 22. Anwendung auf bestehende Aufzüge
- § 23. In-Kraft-Treten
- § 24. Umsetzung von Gemeinschaftsrecht und Notifizierung
- § 25. Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 26. Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. für Wien Nr. 28/2023