LGBl. Nr. 138/2001
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Voraussetzungen unter denen Personen als begünstigt für in Wien gelegene Baulichkeiten, welche gemäß Schillingeröffnungsbilanzgesetz neu zu bewerten waren, bei Überlassung von Wohnungen in Miete anzusehen sind (LGBl. Nr. 138/2001)
- Verordnung der Wiener Landesregierung über die Voraussetzungen unter denen Personen als begünstigt für in Wien gelegene Baulichkeiten, welche gemäß Schillingeröffnungsbilanzgesetz neu zu bewerten waren, bei Überlassung von Wohnungen in Miete anzusehen sind (LGBl. Nr. 138/2001)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1.
- § 2.
- § 3.