LGBl.Nr. 48/2020
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Juli 2020 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 6 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka vom 19.12.2018 über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr in den Trausdorfer Feriensiedlungen als gesetzwidrig aufgehoben wird (LGBl.Nr. 48/2020)
- Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Juli 2020 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 6 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka vom 19.12.2018 über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr in den Trausdorfer Feriensiedlungen als gesetzwidrig aufgehoben wird (LGBl.Nr. 48/2020)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel