LGBl.Nr. 67/2022
Kundmachung des Landeshauptmannes über die staatsrechtliche Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird (LGBl.Nr. 67/2022)
- Kundmachung des Landeshauptmannes über die staatsrechtliche Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird (LGBl.Nr. 67/2022)
- Langtitel
- § 1
- § 2
- Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird
- Artikel 1 Zielsetzung
- Artikel 2 Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze
- Artikel 3 Leistung einer Pauschale durch den Bund für die Erstversorgung in Ankunftszentren
- Artikel 4 Ergänzung des Anwendungsbereichs der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG
- Artikel 5 Rückwirkende Verrechnung
- Artikel 6 Geltungsdauer und Kündigung
- Artikel 7 Inkrafttreten
- Artikel 8 Urschrift