Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 15/2006

AT - Landesrecht Salzburg
Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (LGBl Nr 15/2006)

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