LGBl.Nr. 24/2014
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz (LGBl.Nr. 24/2014)
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz (LGBl.Nr. 24/2014)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1 Gegenstand der Vereinbarung
- Artikel 2 Verpflichtungen und Berechtigungen des Bundes
- Artikel 3 Verpflichtungen und Berechtigungen des Landes Oberösterreich
- Artikel 4 Auflassung
- Artikel 5 In-Kraft-Treten
- Artikel 6 Geltungsdauer
- Artikel 7 Hinterlegung
- § 1. Kostenersatz des Bundes
- § 2. Rahmenbedingungen für die Ermittlung des Kostenersatzes
- § 3. Neubauten, Erweiterungen, Umbauten, Ersteinrichtung
- § 4. Forschungsgeräte, medizinisch-technische Geräte, Gebrauchsgüter
- § 5. Verbrauchsgüter und medizinische Fremdleistungen
- § 6. Versorgungsleistungen und nichtmedizinische Fremdleistungen
- § 7. Personal
- § 8. Mehrkosten für Patientinnen und Patienten gemäß § 43 KAKuG
- § 9. Berechnung des Kostenersatzes
- § 10. Verwertung von Gütern
- § 11. Kostenersatz für die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten im Auftrag Dritter