LGBl.Nr. 21/2010
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland" als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird (LGBl.Nr. 21/2010)
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland" als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird (LGBl.Nr. 21/2010)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Bezeichnung
- § 2 Grenzen
- § 3
- Schutzzweck
- § 4
- Erlaubte Maßnahmen
- § 5
- Ziele des Landschaftspflegeplans
- § 6
- Landschaftspflegeplan
- § 7
- Verweisungen
- § 8
- Inkrafttreten