Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 16/1991

AT - Landesrecht Burgenland
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Jänner 1991, mit der das Trockenbiotop beim Friedhof im Bereich des Grundstückes Nr. 10359/2 in der KG. Rechnitz zum Teilnaturschutzgebiet (Tierschon- und Pflanzenschutzgebiet) erklärt wird (LGBl.Nr. 16/1991)

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