Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Jänner 1991, mit der das Trockenbiotop beim Friedhof im Bereich des Grundstückes Nr. 10359/2 in der KG. Rechnitz zum Teilnaturschutzgebiet (Tierschon- und Pflanzenschutzgebiet) erklärt wird (LGBl.Nr. 16/1991)