StLGBG 2023
Gesetz vom 16. Mai 2023, mit dem das Gesetz über die Gleichbehandlung, Gleichstellung und das Verbot der Diskriminierung (Steiermärkisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2023 – StLGBG 2023) erlassen wird
- Gesetz vom 16. Mai 2023, mit dem das Gesetz über die Gleichbehandlung, Gleichstellung und das Verbot der Diskriminierung (Steiermärkisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2023 – StLGBG 2023) erlassen wird
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Allgemeine Bestimmungen
- § 1
- Ziele
- § 2
- Geltungsbereich
- § 3
- Begriffsbestimmungen
- § 4
- Begriff der Diskriminierung
- 2. Teil Dienstrechtliche Gleichbehandlung
- 1. Abschnitt Gleichbehandlungsgebot
- § 5
- Gleichbehandlungsgebot im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
- § 6
- Gerechtfertigte Ungleichbehandlung
- § 7
- Ausschreibung von Stellen und Funktionen
- § 8
- Auswahlkriterien
- § 9
- Verwendungen und Stellen
- § 10
- Belästigung
- § 11
- Vertretung in Kommissionen und anderen Kollegialorganen
- § 12
- Vorkehrung für Menschen mit Behinderung
- 2. Abschnitt Besondere Gleichstellungsmaßnahmen
- § 13
- Gleichstellungsgebot
- § 14
- Gleichbehandlung bei Aus- und Weiterbildung
- § 15
- Förderungsmaßnahmen für Karenzierte
- § 16
- Gleichstellungsprogramm
- 3. Abschnitt Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
- § 17
- Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
- § 18
- Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Festsetzung des Entgeltes
- § 19
- Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
- § 20
- Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
- § 21
- Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes beim beruflichen Aufstieg
- § 22
- Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei sonstigen Arbeitsbedingungen
- § 23
- Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
- § 24
- Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei Ausschreibungen
- § 25
- Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes durch Belästigung
- § 26
- Entschädigungshöhe für die erlittene persönliche Beeinträchtigung
- § 27
- Geltendmachung von Ansprüchen
- § 28
- Benachteiligungsverbot von Bediensteten
- 3. Teil Antidiskriminierung
- § 29
- Verbot der Diskriminierung
- § 30
- Gerechtfertigte Ungleichbehandlung
- § 31
- Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung
- § 32
- Geltendmachung von Ersatzansprüchen
- § 33
- Benachteiligungsverbot
- 4. Teil Institutionen betreffend Gleichbehandlung und Gleichstellung und ihre Aufgaben
- § 34
- Institutionen
- § 35
- Weisungsfreiheit, Befangenheit, Aufsicht und zeitliche Inanspruchnahme
- § 36
- Verschwiegenheitspflicht
- § 37
- Gleichbehandlungskommission
- § 38
- Aufgaben der Gleichbehandlungskommission
- § 39
- Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission
- § 40
- Gutachten der Gleichbehandlungskommission
- § 41
- Gutachten betreffend Lehrerinnen/Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
- § 42
- Gutachtenerstellung durch die Gleichbehandlungskommission
- § 43
- Der Gleichbehandlungsbeauftragte
- § 43a
- Geschäftsführung des Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 44
- Aufgaben des Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 45
- Rechte nach der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen
- § 46
- Aufgaben der/des Gleichbehandlungsbeauftragten betreffend Lehrerinnen/Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
- § 47
- Kontaktpersonen
- § 48
- Aufgaben der Kontaktpersonen
- § 49
- Aufgaben der Kontaktpersonen betreffend Lehrerinnen/Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
- § 50
- Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen
- § 51
- Berichtspflicht
- § 51a
- Einkommensbericht der Gemeinden
- 5. Teil Schlussbestimmungen
- § 52
- Datenverarbeitung
- § 53
- Verweise
- § 54
- EU-Recht
- § 55
- Eigener Wirkungsbereich
- § 56
- Sanktionen
- § 57
- Übergangsbestimmungen
- § 57a
- Personenbezogene Bezeichnungen
- § 57b
- Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 70/2026
- § 58
- Inkrafttreten
- § 58a
- Inkrafttreten von Novellen
- § 59
- Außerkrafttreten