StFWG
Steiermärkisches Feuerwehrgesetz – StFWG
- Steiermärkisches Feuerwehrgesetz – StFWG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Allgemeines
- § 1
- Einteilung und rechtliche Stellung der Feuerwehren
- § 2
- Aufgaben der Feuerwehren
- § 3
- Einsatzleitung
- § 3a
- Auslandseinsätze
- § 4
- Korpsabzeichen der Feuerwehr und Führung des Landeswappens
- 2. Teil Feuerwehren
- 1. Abschnitt Freiwillige Feuerwehren
- § 5
- Bildung, Vereinigung und Auflösung
- § 6
- Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 7
- Organe der Freiwilligen Feuerwehr
- § 8
- Aufgaben der Organe der Freiwilligen Feuerwehr; Stellvertretung
- 1a. Abschnitt Freiwillige Feuerwehren an Universitäten und Fachhochschulen
- § 8a
- Bildung und Auflösung
- § 8b
- Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Organe
- § 8c
- Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr an einer Universität oder Fachhochschule
- § 8d
- Aufgaben der Organe der Freiwilligen Feuerwehr an einer Universität oder Fachhochschule; Stellvertretung
- § 8e
- Vertreter der Freiwilligen Feuerwehren an Universitäten und Fachhochschulen
- § 8f
- Bildungs- und Forschungsbeirat
- 2. Abschnitt Berufsfeuerwehren
- § 9
- Bildung und Auflösung
- 3. Abschnitt Betriebsfeuerwehren
- § 10
- Bildung und Auflösung
- § 10a
- Mitgliedschaft
- § 11
- Organe der Betriebsfeuerwehr
- § 12
- Aufgaben der Organe der Betriebsfeuerwehr; Stellvertretung
- § 13
- Vertreter der Betriebsfeuerwehren
- 3. Teil Feuerwehrverbände
- 1. Abschnitt Bereichsfeuerwehrverbände
- § 14
- Einrichtung der Bereichsfeuerwehrverbände
- § 15
- Aufgaben der Bereichsfeuerwehrverbände
- § 16
- Organe der Bereichsfeuerwehrverbände
- § 17
- Aufgaben der Organe; Stellvertretung
- § 17a
- Delegierte und Ersatzdelegierte der Bereichsfeuerwehrverbände
- 2. Abschnitt Landesfeuerwehrverband
- § 18
- Einrichtung des Landesfeuerwehrverbandes
- § 19
- Aufgaben des Landesfeuerwehrverbandes
- § 20
- Organe des Landesfeuerwehrverbandes
- § 21
- Aufgaben der Organe; Stellvertretung
- § 22
- Dienstordnung
- § 23
- Anhörungsrecht
- 4. Teil Wahlen
- 1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für Wahlen
- § 24
- Wahlversammlung
- § 25
- Wahlperiode
- § 26
- Wahlausschreibung und Durchführung der Wahl
- § 27
- Funktionsperiode
- § 28
- Wahlanfechtung
- § 29
- Wahlordnung
- 2. Abschnitt Wahl der Kommandanten und der Kommandantstellvertreter
- § 30
- Wahl des Feuerwehrkommandanten und des Feuerwehrkommandantstellvertreters bei den Freiwilligen Feuerwehren
- § 31
- Ernennung, Wahl und Enthebung des Betriebsfeuerwehrkommandanten und des Betriebsfeuerwehrkommandantstellvertreters
- § 32
- Wahl des Abschnittsfeuerwehrkommandanten
- § 32a
- Wahl des Bereichsfeuerwehrkommandanten und des Bereichsfeuerwehrkommandantstellvertreters
- § 33
- Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten und des Landesfeuerwehrkommandantstellvertreters
- 5. Teil Ausbildung
- § 34
- Ausbildung
- 6. Teil Kosten
- § 35
- Kosten der Feuerwehren
- § 36
- Kosten der Feuerwehrverbände
- § 37
- Kostenersatzpflicht, Vorschreibung der Kosten
- § 38
- Berechnung der Kosten und Tarifordnung
- § 39
- Entschädigung
- § 40
- Funktionsgebühren und Aufwandsersatz
- 7. Teil Aufsicht
- § 41
- § 42
- Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren und Bereichsfeuerwehrverbände
- § 44
- Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
- § 44a
- Übertragener Wirkungsbereich der Freiwilligen Feuerwehren an einer Universität oder Fachhochschule
- § 45
- Übertragener Wirkungsbereich der Bereichsfeuerwehrverbände
- § 46
- Übertragener Wirkungsbereich des Landesfeuerwehrverbandes
- § 47
- Verweise
- § 48
- Strafbestimmungen
- § 49
- Übergangsbestimmungen
- § 49a
- Personenbezogene Bezeichnungen
- § 50
- Inkrafttreten
- § 50a
- Inkrafttreten von Novellen
- § 51
- Außerkrafttreten