Wr. KennV Land- und Forstwirtschaft
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Sicherheits und Gesundheitsschutzkennzeichnung für land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstätten (Wiener Kennzeichnungsverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Wr. KennV Land- und Forstwirtschaft)[CELEX-Nr. 392L0058]
- Verordnung der Wiener Landesregierung über die Sicherheits und Gesundheitsschutzkennzeichnung für land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstätten (Wiener Kennzeichnungsverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Wr. KennV Land- und Forstwirtschaft)[CELEX-Nr. 392L0058]
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen
- § 1a. Arbeitsstoffkennzeichnung – Behälter
- § 1b. Arbeitsstoffkennzeichnung – Räume oder Bereiche
- § 2. Verwendung von Schildern und Sicherheitsfarben
- § 3. Anforderungen an verwendete Schilder, Aufkleber und Sicherheitsfarben
- § 4. Verwendung von Leucht-, Schall-, Sprech- und Handzeichen
- § 5. Anforderungen an verwendete Leucht- und Schallzeichen
- § 6. Anforderungen an verwendete Sprech- und Handzeichen
- § 7. Information und Unterweisung
- § 7a. Bezugnahme auf Richtlinien
- § 8. Schlussbestimmungen